Mit Ihrem Mandat für die Sondereigentumsverwaltung übernehmen wir für Sie als Wohnungseigentümer unter anderem folgende Leistungen:
- Die Konto- und Buchführung / Überwachung der Einnahmen und Ausgaben
- Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für Ihre Mieter entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften
- Erstellung einer Kostenübersicht am Jahresende über alle Kontenbewegungen für Sie als Eigentümer.
- Überprüfung der jeweiligen Hausordnung.
- Kündigungsentgegennahme
- Mahnungen bis hin zur Kündigung von Mietverhältnissen
- Mieterhöhung und Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen im gesetzlichen zulässigen Rahmen
- Reparatur-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten
- Wahrnehmung Ihrer Interessen als Miteigentümer oder Bruchteilseigentümer in der Wohnungseigentümergemeinschaft